Liebe Mitglieder, es wird vereinzelt diskutiert, ob es in diesen Tagen der Corona-Krise nicht doch möglich sei, im Einer auf Wasser zu gehen. Klingt zunächst auch logisch, denn es wird ja empfohlen, sich an der frischen Luft zu bewegen. Leider ist uns das aber behördlich untersagt. Eine Ausnahme wird nicht gemacht.
Auf der Website des DRV habe ich zu dem Thema nichts gefunden. Ich habe mich daraufhin gestern (Freitag, 27. März) zunächst telefonisch an den BLSV gewandt. Dort bekam ich die Auskunft, dass die Behörden zuständig seien. Das ist bei uns das Landratsamt Main-Spessart. Bei meiner Anfrage ans Landratsamt Main-Spessart hatte ich erklärt, dass wir über Whatsapp sicherstellen würden, dass nur jeweils eine Person Bootshaus und Boot nutzt. Dennoch habe ich folgende Antwort erhalten:
„Nach Ziffer 2. der Allgemeinverfügung vom 16.03.2020, Az.51-G8000-2020/122-67, „Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie“, ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens, sondern der Freizeitgestaltung dienen, untersagt.
Hierunter fällt auch der Betrieb und das Öffnen Ihres Bootshauses für Mitglieder.
Die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch das Landratsamt ist in der angesprochenen Ziffer 2. der Allgemeinverfügung nicht vorgesehen, so dass hier keine Möglichkeit besteht, eine solche zu erteilen.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können und bitte um Verständnis ihrerseits und ihrer Vereinsmitglieder.“
Liebe MItglieder, ich bitte um Geduld und Besonnenheit. Die Zeiten werden sich auch wieder ändern.
Viele Grüße
Karlheinz Haase
(Sportbeauftragter und Ehrenvorsitzender)