Training nur noch im Freien erlaubt

Training nur noch im Freien erlaubt

Leider ist neuerdings jegliches Training in den Räumen unseres Bootshauses untersagt. Aber es ist weiterhin im Freien gestattet.

Zwei Ergometer stehen jetzt wieder in der Halle und dürfen nach vorheriger Reservierung und Eintrag ins Fahrtenbuch zum Einzeltraining ins Freie geschoben werden.

Infektionstechnisch ist diese Entscheidung des Staatsministerium in unserem Falle (getrennte Räume, Frischluftlüfung) Unfug. Sie ist juristisch begründet. Seht dazu die Information des Bayerischen Ruderverbands:

„Ausschlaggebend für diese neue Entwicklung ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH). Dieser hatte unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip am Donnerstag die bisherige Schließung von Fitnessstudios aufgehoben, weil auf der anderen Seite sonstige Sportstätten für Individualsport geöffnet seien. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Fitnessstudio-Inhabers zum Teil statt. Die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung folgte unmittelbar: Aufgrund der Verordnungsänderung wird die vom BayVGH geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten mit Wirkung zum heutigen Freitag, 13. November, umgesetzt. Sämtliche IndoorSportstätten in Bayern sind demnach sofort zu schließen, lediglich der Profi- und Schulsport bleiben im November in Innenräumen weiterhin erlaubt.

Die Entscheidung, die seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege getroffen wurde, trifft die Vereine hart und ohne Vorankündigung. Gerade zwei Stunden und vier Minuten lagen zwischen Verkündung und Inkrafttreten. Das Präsidium ist sich einig, dass diese Maßnahme zu kurzfristig und ohne Ziel veröffentlicht wurde. Es ist leider ein weiterer starker Einschnitt für unsere Rudervereine und den Sport in Bayern.“

Karlheinz Haase

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