Bootfahren im Einer wieder erlaubt

Bootfahren im Einer wieder erlaubt

Liebe Mitglieder, 

ab Montag, 11. Mai 2020, ist es wieder erlaubt eingeschränkt Vereinssport zu betreiben. Wir haben uns mit Informationen noch bedeckt gehalten, da wir auf verbindliche Aussagen des Bayerischen Landessportverbands (BLSV) und des Bayerischen Ruderverbands (BRV) gewartet haben. Wir orientieren uns an den Empfehlungen des DRV, BLSV und BRV für die Sportarten Rudern und Kanu (Stand 09.05.2020, 17Uhr). 

Dies bedeutet für uns konkret: 

1. Risiken in allen Bereichen minimieren 

Sportler und Betreuer dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Training teilnehmen. Die allgemein gültigen Hygieneregeln sind zu beachten. 

2. Distanzregeln einhalten 

Der empfohlene Sicherheitsabstand zu anderen Personen von 1,5 m muss stets eingehalten werden, im Zweifelsfall die anderen Mitglieder darauf hinweisen. 

3. Gruppengröße 

Auf dem Gelände des Bootshauses dürfen sich nicht mehr als 5, am Steg nicht mehr als 2 Personen gleichzeitig aufhalten. Auf Wasser dürfen sich beliebig viele Boote bewegen.

4. Dokumentieren 

Jede Fahrt ist ins Fahrtenbuch einzutragen. Das Fahrtenbuch gilt als Nachweis zur Nachverfolgung. Vor jeder Benutzung ist die Tastatur zu desinfizieren. 

5. Verhaltensregeln 

Auf dem Steg dürfen sich maximal 2 Personen mit entsprechendem Abstand gleichzeitig aufhalten. Beim Ab- und Anlegen ist auf die Situation an Land Rücksicht zu nehmen und ggf. auf dem Wasser oder am Bootshaus zu warten um Gruppenbildung zu vermeiden. Auf dem Gelände soll möglichst ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, im Boot darf dieser natürlich abgenommen werden. 

6. Bootspflege 

Die Bootspflege und -reinigung erfolgt im sonst üblichen Umfang. Die Skullgriffe sind nach jeder Ausfahrt zu desinfizieren, ebenso Paddelschäfte.

7. Boote 

Das Rudern findet grundsätzlich nur im Einer statt. Die Ausfahrten sollen möglichst mit den anderen Bootsnutzern vorab abgestimmt werden, sodass jeder zum Zug kommen kann. Zweierrudern ist ausschließlich für Personen aus gemeinsamem Hausstand zugelassen. Ansonsten dürfen Mannschaftsboote in keinem Fall genutzt werden! Diese Regelung gilt auch für den Kanusport.

8. Bootshaus 

Umkleiden, Duschen, Spiegelsaal, Kraft-, Ergometer- und Vereinsraum bleiben gesperrt. Es dürfen nur die beiden Bootshallen und die vom Treppenhaus zugänglichen Toiletten betreten werden. Zum Training direkt in Sportkleidung erscheinen und zu Hause duschen. Unnötige Aufenthalte auf dem Gelände sind zu vermeiden. 

Die Einhaltung der Regeln wird von den Mitgliedern erwartet und wir bitten euch diese erstmal so zu akzeptieren und nicht nach individuellen Ausnahmen zu fragen. 

Bleibt gesund! 

Karlstadt 10.05.2020, Werner Haase (Vorsitzender RCK)

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